Die bx - ein Kampfhund???


Immer wieder werde ich auf der Straße angesprochen und gefragt ob mein Hund nicht ein Kampfhund sei, manchmal werde ich auch höflich darauf hingewiesen dass mein Kampfhund doch einen Maulkorb tragen muss und wenn ich mit Elmo mit dem Halti gehe, ist mein dicker Kampfhund sogar bissig... Mit solchen oder ähnlichen Vorurteilen ist jeder Bordeauxdoggenhalter mindestens einmal konfrontiert worden...

Hier in NRW ist die Bordeauxdogge kein Listenhund, aber es gibt noch drei Bundesländer die - trotz aller Statistiken, Erfahrungen und engagierter Hundehalter - die die BX (noch) auf der "Liste" haben!

Doch was sind eigentlich Kamphunde???

Als Kampfhunde im eigentlichen Sinne werden Hunde bezeichnet, die zu Tierkämpfen, insbesondere zu Hundekämpfen, aber auch Kämpfen z.B. gegen Bullen oder Ratten gezüchtet, ausgebildet und eingesetzt wurden. Der Begriff bezeichnet also keine bestimmte Hunderasse, sondern ein bestimmtes Einsatzgebiet.

Die aktuelle Kampfhundediskussion wurde entfacht, als bei einem Angriff durch zwei American Staffordshire Terrier eines mehrfach einschlägig vorbestraften Halters am 26. Juni 2000 in Hamburg-Wilhelmsburg ein Kind getötet wurde. In den Medien wurde eine heftige und vielfach unsachliche Debatte über das Thema geführt. In kürzester Zeit erließen alle Bundesländer jeweils unterschiedliche Hundeverordnungen. Gemeinsam war ihnen, dass sie durch Einschränkungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen die Sicherheit der Bevölkerung vor Angriffen durch Hunde vergrößern sollten.

Kritik

Die Befürworter der Hundeverordnung sagen: "Oberstes Ziel der Hundeverordnung ist und bleibt der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mensch und Tier vor gefährlichen Hunden" (Senatorin Roth aus Hamburg). Dabei wird bei diesen Rassen eine erhöhte Aggressionsbereitschaft sowie besondere Körper- und Beißkraft angenommen. Der Schutz von Leben und Gesundheit soll dabei kurzfristig durch die aufgeführten Auflagen und Einschränkungen bei der Hundehaltung erreicht werden, langfristig auch dadurch, dass die als Kampfhunde im engeren Sinne bezeichneten Rassen durch das bundesweite Import- und Zuchtverbot im Gebiet der Bundesrepublik (bzw. durch eine einheitliche Gesetzgebung europaweit) verschwinden sollen.

Gegner der Rasselisten wie etwa die Bundestierärztekammer argumentieren, dass es keine aggressiven Hunderassen per se gebe, sondern die Gefährlichkeit eines Hundes nur im Einzelfall einzuschätzen sei. Insofern werde durch die Rasselisten der Bevölkerung eine Sicherheit "vorgegaukelt" und es wäre eine "pauschale Maßregelung von Hunden" und Haltern. Sinnvoll sei es vielmehr, von jedem Hundehalter einen Befähigungsnachweis zu verlangen, da gefährliche Hunde nicht geboren, sondern von ihren Haltern erzogen würden. Zudem werden eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung aller Hunde per Mikrochip gefordert.

Einen ähnlichen Standpunkt vertreten unter anderem die Kynologen Erik Zimen, Dorit Feddersen-Petersen und Günther Bloch. Auch Gutachten der Tierärztlichen Hochschule Hannover, des Instituts für Haustierkunde der Christian-Albrechts-Universität Kiel und der Veterinärmedizinischen Universität Wien kommen zu ähnlichen Schlüssen.

Übersicht

Baden-Württemberg 2
Bayern 2
Berlin ------
Brandenburg ------
Bremen ------
Hamburg 2
Hessen ------
Mecklenburg-Vorpommern ------
Niedersachsen es gibt generell keine Rasseliste!
Nordrhein-Westfalen ------
Rheinland-Pfalz ------
Saarland ------
Sachsen ------
Sachsen-Anhalt es gibt generell keine Rasseliste!
Schleswig-Holstein ------
Thüringen es gibt generell keine Rasseliste!

Erläuterungen:

1:    Die Rasse wird als gefährlich eingestuft
2:    Die Gefährlichkeit wird vermutet, kann aber wiederlegt werden (Wesenstest) 
---    Nicht auf der Rasseliste 

Alles weitere rund ums Thema Rasselisten und Gesetze, findet ihr auf http://www.hundegesetze.de/

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